FAQ - Häufige Fragen
ALLGEMEINE FRAGEN
- Ich bin gesetzlich versichert. Behandeln Sie mich?
- Was bedeutet Selbstzahler?
- Wie beginne ich eine psychotherapeutische Behandlung?
- Gibt es bei Ihnen eine Warteliste für die psychotherapeutische Behandlung?
- Ich brauche ein fachärztliches Attest. Können Sie es mir ausstellen?
- Erstellen Sie auch Gutachten?
- Ich brauche eine Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung. Können Sie mir eine ausstellen?
- Kann ich in Ihre Sprechstunde und meinen Psychotherapeuten weiter behalten?
- Ich bin gesetzlich versichert. Behandeln Sie mich?
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Ja. Gesetzlich versicherte Patienten behandle ich ausschließlich in meiner Praxis in Frechen.
Aufgrund meines halben Kassensitzes ist die Anzahl der Termine jedoch begrenzt. - Was bedeutet Selbstzahler?
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Als Selbstzahler haben Sie die Möglichkeit, unsere Privatsprechstunde in Anspruch zu nehmen.
Dabei rechnen wir nach der GOÄ (Gebührenordnung für Ärzte) ab:
Die Kosten einer Konsultation schwanken je nach Leistungsumfang, liegen aber in den meisten Fällen im Bereich um 80-110€.
Sie müssen die Behandlungskosten selbst tragen (Selbstzahlerleistung). Ihre gesetzliche Krankenversicherung wird in diesem Fall die Behandlungskosten nicht übernehmen. - Wie beginne ich eine psychotherapeutische Behandlung?
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Wenn Sie eine psychotherapeutische Behandlung in Erwägung ziehen, bitten wir Sie, uns vorab per E-Mail anzufragen, ob derzeit Erstgespräche für eine ambulante Psychotherapie verfügbar sind. Wir werden uns umgehend mit Ihnen in Verbindung setzen.
Falls Sie einen Konsiliarbericht für eine Psychotherapie bei einem psychologischen Psychotherapeuten benötigen, vereinbaren Sie bitte eine psychiatrische Untersuchung bei uns. - Gibt es bei Ihnen eine Warteliste für die psychotherapeutische Behandlung?
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Ja! Nach dem Erstgespräch kommen Sie auf meine Warteliste.
- Ich brauche ein fachärztliches Attest. Können Sie es mir ausstellen?
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Ja! Für die Erstellung eines Attests oder Gutachtens erfolgt eine privatärztliche Untersuchung gemäß Gebührenordnung für Ärzte (GOÄ). Die Kosten für die Untersuchung liegen in der Regel bei 102,00 €. Bitte beachten Sie, dass das Ergebnis der ärztlichen Untersuchung von Ihren persönlichen Erwartungen abweichen kann.
Die Kosten für ein Attest oder Gutachten richten sich nach Umfang und Fragestellung und werden im Anschluss an die Untersuchung individuell besprochen. In einigen Fällen können weitere kostenpflichtige Termine erforderlich sein. - Erstellen Sie auch Gutachten?
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Ja! Für die Erstellung eines Attests oder Gutachtens erfolgt eine privatärztliche Untersuchung gemäß Gebührenordnung für Ärzte (GOÄ). Die Kosten für die Untersuchung liegen in der Regel bei 102,00 €. Bitte beachten Sie, dass das Ergebnis der ärztlichen Untersuchung von Ihren persönlichen Erwartungen abweichen kann.
Die Kosten für ein Attest oder Gutachten richten sich nach Umfang und Fragestellung und werden im Anschluss an die Untersuchung individuell besprochen. In einigen Fällen können weitere kostenpflichtige Termine erforderlich sein.
Bitte nehmen Sie vorab unbedingt per E-Mail Kontakt mit uns auf. - Ich brauche eine Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung. Können Sie mir eine ausstellen?
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Ja! Falls bei Ihnen nach einer psychiatrischen Untersuchung eine Arbeitsunfähigkeit festgestellt werden sollte, dann erhalten Sie auf Wunsch gerne eine entsprechende Bescheinigung.
- Kann ich in Ihre Sprechstunde und meinen Psychotherapeuten weiter behalten?
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Ja! Natürlich können Sie in meine psychiatrische Sprechstunde kommen und auch weiterhin bei Ihrem Psychotherapeuten in psychotherapeutischer Behandlung bleiben.
Fragen zu ADHS
- Führen Sie auch eine ADHS Diagnostik durch?
- Wie hoch sind die Kosten einer ADHS-Diagnostik für Selbstzahler?
- Kann ich für die ADHS Diagnostik eine Videosprechstunde buchen?
- Verschreiben Sie auch BtM-Rezepte?
- Bei mir ist ADHS im Erwachsenenalter bereits nachweislich gesichert. Übernimmt meine gesetzliche Krankenversicherung die Kosten der medikamentösen Behandlung?
- Kann die Diagnostik auch auf Englisch erfolgen?
- Ich habe bereits eine ADHS Diagnose. Können Sie mich damit weiterbehandeln?
- Führen Sie auch eine ADHS Diagnostik durch?
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In unseren Praxen bieten wir eine ADHS-Diagnostik sowohl im Rahmen der gesetzlichen Krankenversicherung (nur Standort Frechen) als auch für Privatversicherte und Selbstzahler an.
Für Privatversicherte und Selbstzahler liegen die Gesamtkosten in der Regel bei ca. 730 €. Für die Diagnostik erfolgt zunächst ein Erstgespräch. Sollte es nur beim Erstgespräch bleiben, liegen die Kosten bei 189,91 €.
Privatversicherte erhalten die Kosten in der Regel von ihrer Krankenversicherung erstattet. Termine können online über unsere Webseite vereinbart werden (ADHS-Sprechstunde Neupatient bzw. Videosprechstunde Neupatient).
Die Termine können auch im Rahmen der Videosprechstunde wahrgenommen werden.
Weitere Informationen finden Sie hier:
https://www.praxis121.de/adhs-faq - Wie hoch sind die Kosten einer ADHS-Diagnostik für Selbstzahler?
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Die Kosten für eine ADHS-Diagnostik bei Selbstzahlern variieren je nachdem, wie aufwendig der Prozess sein wird. Die Abrechnung erfolgt nach der Gebührenordnung für Ärzte (GOÄ).
Die Gesamtkosten liegen in der Regel bei ca. 730 €. Für die Diagnostik erfolgt zunächst ein Erstgespräch. Sollte es nur beim Erstgespräch bleiben, dann liegen die Kosten in der Regel bei 189,91 €.
Privatversicherte Patienten bekommen die Kosten in der Regel von ihrer Krankenversicherung erstattet. - Kann ich für die ADHS Diagnostik eine Videosprechstunde buchen?
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Ja, es ist möglich, für die ADHS-Diagnostik eine Video-Sprechstunde zu buchen. Beim ersten Termin erfolgt eine orientierende Einschätzung. Wenn eine weitere Diagnostik medizinisch erforderlich sein sollte, dann werden Folgetermine vereinbart.
Die Möglichkeit der Durchführung der Folgetermine per Video-Sprechstunde hängt von der Qualität der Video- und Tonverbindung des Patienten ab. Sollte die Verbindung einwandfrei sein, sind diese Termine ebenfalls per Video-Sprechstunde möglich. - Verschreiben Sie auch BtM-Rezepte?
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Ja! Wenn die medizinische Notwendigkeit bestehen sollte, dann verordnen wir auch entsprechende Betäubungsmittel wie z.B. Methylphenidat.
- Bei mir ist ADHS im Erwachsenenalter bereits nachweislich gesichert. Übernimmt meine gesetzliche Krankenversicherung die Kosten der medikamentösen Behandlung?
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Ja, im Rahmen der Arzneimittel-Richtlinien übernimmt die gesetzliche Krankenversicherung die indikationsgerechte Behandlung bei nachweislich bestehender ADHS im Erwachsenenalter.
- Kann die Diagnostik auch auf Englisch erfolgen?
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Ja, die Diagnostik kann grundsätzlich auch auf Englisch erfolgen. Herr Sigaroudi spricht Englisch und kann das ärztliche Gespräch entsprechend auf Englisch führen.
- Ich habe bereits eine ADHS Diagnose. Können Sie mich damit weiterbehandeln?
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Eine Weiterbehandlung ist grundsätzlich möglich, wenn eine fachärztliche ADHS-Diagnostik vorliegt. Voraussetzung ist in der Regel ein vollständiger fachärztlicher Befundbericht einer in Deutschland durchgeführten Diagnostik.
Bitte senden Sie uns zunächst den vollständigen fachärztlichen Befundbericht zur Prüfung per E-Mail zu. Erst nach Sichtung der Unterlagen können wir beurteilen, ob die vorliegenden Befunde für eine Weiterbehandlung ausreichend sind.
Bitte buchen Sie daher zunächst keinen Termin. Die Prüfung der Unterlagen erfolgt vorab und kann aufgrund der derzeit sehr hohen Anzahl an Anfragen mehrere Wochen oder länger in Anspruch nehmen.
Bitte beachten Sie außerdem, dass nicht jeder Fremdbefund für eine Weiterbehandlung ausreichend ist. Diagnosen, die ausschließlich durch psychologische Psychotherapeuten gestellt wurden, können im Einzelfall für eine Weiterbehandlung nicht ausreichend sein.
Im Falle einer Ablehnung können wir die Gründe hierfür nicht per E-Mail erläutern. Eine Besprechung ist ausschließlich im Rahmen eines ärztlichen Gesprächs möglich.
