Häufige Fragen

Häufige Fragen

Ich bin gesetzlich versichert. Behandeln Sie mich?

Ja! Die Terminanzahl ist hierfür allerdings begrenzt. Wünschen Sie einen früheren Termin? Dann können Sie auch als Selbstzahler unsere Privatsprechstunde besuchen.

Was bedeutet Selbstzahler?

Als Selbstzahler bekommen Sie schneller einen Termin bei uns, weil die Terminanzahl für gesetzlich versicherte Patienten begrenzt ist.

Dabei rechnen wir nach der GOÄ (Gebührenordnung für Ärzte) ab:

Die Kosten einer Konsultation schwanken je nach Leistungsumfang, liegen aber in den meisten Fällen im Bereich um 90-110€.

Sie müssen die Behandlungskosten selbst tragen (Selbstzahlerleistung). Ihre gesetzliche Krankenversicherung wird in diesem Fall die Behandlungskosten nicht übernehmen.

Wie beginne ich eine psychotherapeutische Behandlung?

Wenn Sie eine psychotherapeutische Behandlung in Erwägung ziehen, bitten wir Sie, uns vorab per E-Mail anzufragen, ob derzeit Erstgespräche für eine ambulante Psychotherapie verfügbar sind. Wir werden uns umgehend mit Ihnen in Verbindung setzen.

Falls Sie einen Konsiliarbericht für eine Psychotherapie bei einem psychologischen Psychotherapeuten benötigen, vereinbaren Sie bitte eine psychiatrische Untersuchung bei uns.

Gibt es bei Ihnen eine Warteliste für die psychotherapeutische Behandlung?

Ja! Nach dem Erstgespräch kommen Sie auf meine Warteliste.

Ich brauche ein fachärztliches Attest. Können Sie es mir ausstellen?

Ja! Vereinbaren Sie einen Termin zur psychiatrischen Untersuchung damit wir Sie bei Ihrem Anliegen unterstützen können.

Erstellen Sie auch Gutachten?

Ja! Rufen Sie uns vorab an oder schreiben Sie uns eine E-Mail, damit wir Sie bei Ihrem Anliegen unterstützen können. Im Anschluss können wir gemeinsam einen Termin zur Begutachtung vereinbaren.

Ich brauche eine Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung. Können Sie mir eine ausstellen?

Ja! Falls bei Ihnen nach einer psychiatrischen Untersuchung eine Arbeitsunfähigkeit festgestellt werden sollte, dann erhalten Sie auf Wunsch gerne eine entsprechende Bescheinigung.

Kann ich in Ihre Sprechstunde und meinen Psychotherapeuten weiter behalten?

Ja! Natürlich können Sie in meine psychiatrische Sprechstunde kommen und auch weiterhin bei Ihrem Psychotherapeuten in psychotherapeutischer Behandlung bleiben.

Führen Sie auch eine ADHS Diagnostik durch?

Ja, wir führen auch eine ADHS-Diagnostik durch, jedoch nur bei Privatpatienten und Selbstzahlern.

Die gesetzliche Krankenversicherung vergütet den erhöhten Aufwand der Testung leider nicht. Nach erfolgter Diagnosesicherung übernimmt die gesetzliche Krankenversicherung die Kosten der weiteren Behandlung.

Wie hoch sind die Kosten einer ADHS-Diagnostik für Selbstzahler?

Die Kosten für eine ADHS-Diagnostik bei Selbstzahlern variieren je nachdem, wie aufwendig der Prozess sein wird. Die Abrechnung erfolgt nach der Gebührenordnung für Ärzte (GOÄ). Im Allgemeinen belaufen sich die Kosten vom Ersttermin bis zur endgültigen Diagnosesicherung auf etwa 550 - 600 €.

Kann ich für die ADHS Diagnostik eine Videosprechstunde buchen?

Ja, es ist möglich, für die ADHS-Diagnostik eine Video-Sprechstunde zu buchen. Beim ersten Termin erfolgt eine orientierende Einschätzung. Wenn eine weitere Diagnostik medizinisch erforderlich sein sollte, dann werden Folgetermine vereinbart.

Die Möglichkeit der Durchführung der Folgetermine per Video-Sprechstunde hängt von der Qualität der Video- und Tonverbindung des Patienten ab. Sollte die Verbindung einwandfrei sein, sind diese Termine ebenfalls per Video-Sprechstunde möglich.

Verschreiben Sie auch BtM-Rezepte?

Ja! Wenn die medizinische Notwendigkeit bestehen sollte, dann verordnen wir auch entsprechende Betäubungsmittel wie z.B. Methylphenidat.

Bei mir ist ADHS im Erwachsenenalter bereits nachweislich gesichert. Übernimmt meine gesetzliche Krankenversicherung die Kosten der medikamentösen Behandlung?

Ja, im Rahmen der Arzneimittel-Richtlinien übernimmt die gesetzliche Krankenversicherung die indikationsgerechte Behandlung bei nachweislich bestehender ADHS im Erwachsenenalter. Es muss jedoch beachtet werden, dass die Behandlung auch wirtschaftlich sein muss. Dies sind Vorgaben Ihrer gesetzlichen Krankenversicherung.

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